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ad-hoc News: VKS 3D wurde von der PTB zugelassen!
Am 7.12.2011 wurde mit dem 3. Nachtrag zur 1. Neufassung zur innerstaatlichen Bauartzulassung vom 11.12.2001 VKS 3.0 mit der Zulassungsnummer 18.19/01.02
die Zulassung der Softwareversion VKS 3.1 3D erteilt. Hiermit ist es möglich , basierend auf eingemessenen 3D Koordinaten , Messungen an Fahrbahnabschnitten
durchzuführen, die Kuppen- und Wannenausrundungen oder Kurven mit Radien kleiner als 500 m aufweisen. Mit dieser Zulassung sind die bisherigen Restriktionen
hinsichtlich einer vorgegeben Topographie an der Messstellen aufgehoben. Hiermit erweitert sich der Einsatzbereich des Verkehrskontrolsystems VKS 3.0 auf das
gesamte Autobahn und- Schnellstraßennetz in Deutschland. Ab 2012 werden die ersten Bundesländer die neuste Software einsetzen. Ein ausführlicher Bericht
über die Einsatzbandbreite von VKS 3D werden wir in Kürze veröffentlichen.
Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2012Liebe Kunden, Lieferanten, Interessenten und Freunde unseres Unternehmens, vielleicht denken Sie jetzt an das altbekannte Weihnachtslied "Alle Jahre wieder..." und schöne Kindheitserinnerungen. Vielleicht denken Sie aber auch " ...noch so ein 'Weihnachts-Neujahrs-Newsletter'". Der Vidit Systems GmbH ist es wichtig einfach "Danke" zu sagen für Ihr Vertrauen sei es "nur" als Interessent oder als Kunde. Vieles ist im vergangenen Jahr gelungen, aber auch Probleme standen an. Wir hoffen, dass wir Sie zufriedenstellen konnten. Wir bemühen uns stets persönlich um Ihre Wünsche und freuen uns schon auf eine gute Zusammenarbeit im neuen Jahr. Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir von Herzen ein frohes Weihnachtsfest, Zeit zur Besinnung auf die wirklich wichtigen Dinge im Leben und für das Jahr 2012 alles Gute, Gesundheit und Erfolg.
Ihr VIDIT Systems Team
Das VKS 3.1 Abstands- und Geschwindigkeitssystem nun auch in der Schweiz im Einsatz.Gratulation!!!
Unser Vertriebspartner Bredar AG, Thörishaus erhielt im Herbst 2010 die Zulassung für das Abstands- und Geschwindigkeitsmesssytem VKS 3.1. Der Zulassung durch das METAS gingen intensive Tests und Erprobungen durch die Polizei und der prüfenden Behörde voraus. Am heutigen Tage wurde im Rahmen einer Pressekonferenz die erste Anlage durch die Berner Polizei in Dienst gestellt. http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/109901/
Neben Deutschland, Österreich und den Niederlanden ist die Schweiz ein weiteres europäisches Land, dass die Einhaltung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes überprüfte.
Das Unterschreiten des Sicherheitsabstandes gilt neben der nicht angepassten Geschwindigkeit , als häufigste Unfallursache.
Anfragen aus der der Schweiz bitte direkt an
Bredar AG Tel. + 41 (0)31 889 08 08
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BVerfG segnet zum zweiten mal §100 h StPO als Ermächtigungsgrundlage ab.Diesmal handelte es sich um eine Videomessung in einer Bußgeldsache wegen fahrlässiger Unterschreitung des Sicherheitsabstandes. Eine Verfassungsbeschwerde zur verdachtsbezogenen Aufnahme im "aufmerksamen Messbetrieb" und die Übersichtsaufnahme wurde von Seiten des Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100812_2bvr144710.html Mit diesem Urteil ist auch die letzte Unklarheit in der Frage- sind Videomessungen rechtens- beseitigt worden. Die nun anerkannte Rechtsgrundlage §100h StPO verlangt nach einem konkreten Anfangsverdacht. Die Softwarelösung VKS select bietet das Videoabstandsmessverfahren, indem alles was der Gesetzgeber hinsichtlich Ermittlung des konkreten Tatverdachtes verlangt., berücksichtigt wird. Gleichzeitige Kontrolle auf allen Fahrspuren - kein Problem. Das System VKS select erzeugt vom Tatverdacht ein nachvollziehbares Resultat durch eine Messung und nicht eine nicht nachvollziehbare Schätzung. VKS select ist somit die technische Umsetzung des BVerfG Urteils. Für Fragen steht ihnen jederzeit das Vidit Systems Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Endlich Klarheit durch das BundesverfassungsgerichtBeschluss vom 5. Juli 2010 – 2 BvR 759/10 – Volltext unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100705_2bvr075910.html Das VKS Verfahren verfügt über ein Selectionstool, dass bevor eine Identaufnahme ausgelöst wird (nur Bilder- kein Videostream bei VKS select) immer ein Messvorgang mit einer erkannten Übertretung vorausgeht. Hiermit werden Abstands-und Geschwindigkeitsverstöße im Vorfeld zur Fahrer-und Kennzeichenidentifizierung detektiert und dann erst die Beweissicherung eingeleitet. Dieses Verfahren entspricht den Vorgaben die § 100 h StPo voraussetzt. Gerne führen wir allen interessierten Nutzern, VKS als schon vielfach in der Praxis eingesetztes von der PTB zugelassenen Verfahren vor. Fragen Sie über Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. einen unverbindlichen Vorführtermin an
GPEC 2010- Ein voller Erfolg für Vidit Systems!Für die Vidit Systems GmbH war es die 4. GPEC- die Leitmesse für Polizeitechnik.
Videomessung – kein Beweisverwertungsverbot bei verdachtsabhängiger MessungOLG Jena und OLG Düsseldorf
Am 14.01.2010 hat das OLG Jena in einem Beschluss vom 6. 1. 2010 – 1 Ss 291/09 zur Frage des Beweisverwertungsverbots bei der Videomessung Stellung genommen. Das OLG Jena ein Beweisverwertungsverbot verneint (s. aber auch das OLG Oldenburg zur verdachtsunabhängigen Messung) . Der Betroffene hatte sein Rechtsbeschwerde maßgeblich auf den Beschluss des BVerfG vom 08.11.2009 gestützt worden; der mit Fotoaufnahmen geführte Nachweis, zu schnell gefahren zu sein, verstoße gegen Verfassungsrecht. "Dieser Argumentation ist das THOLG nicht gefolgt und hat die Rechtsbeschwerde verworfen. Zur Begründung heißt es in der Entscheidung des Bußgeldsenats, Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen seien nur dann verfassungswidrig erhobene und deshalb unzulässige (verbotene) Beweismittel, wenn kein „konkreter Anfangsverdacht" für einen Verkehrsverstoß vorgelegen habe. Den Fall verdachtsabhängiger Aufzeichnungen oder Aufnahmen habe das BVerfG „nicht angesprochen". Es habe sich (nur) mit dem Sachvortrag des Beschwerdeführers befasst, wonach sämtliche Fahrzeuge verdachtsunabhängig gefilmt und die Aufzeichnungen anschließend auf Verkehrsverstöße ausgewertet worden seien.In dem vom THOLG entschiedenen Fall lag der Sachverhalt anders. Hier war die Geschwindigkeitsüberschreitung zunächst maschinell festgestellt worden. Erst dann wurde die Fotoaufnahme ausgelöst und so eine Zuordnung zu Fahrzeug und Fahrer ermöglicht. Damit sei „die Entscheidung des BVerfG vom 11.08.2009 nicht einschlägig; ein verdachtsunabhängiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung findet nicht statt." OLG Düsseldorf lehnt Rechtsbeschwerde ab. mit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.01.2010 wurde der Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 02.11.2009 als unbegründet verworfen (Aktenzeichen IV-4 RBs-371 Js 1419/09-5/10). Mit Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 02.11.2009 war zuvor ein Betroffener nach Feststellung einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes mit dem Messsystem Vidit, VKS 3.0, Version 3.1, zu einer Geldbuße von 100 € verurteilt worden (Aktenzeichen 26 OWi-371 Js 1419/09-665/09). Auf die Anlage -PDF- wird verwiesen. Das OLG vertrat die Auffassung des Amtsgerichtes Oberhausen, daß eine verdachtabhängige Abstandsmessung nicht durch das BVerfG einschlägig behandelt wurde. Das Amtsgericht hatte ausführlich das Messverfahren VKS 3 Version 3.1 mit dem Vorselektionssoftwaremodul VKS select geprüft. Durch den Einsatz von VKS Select wird kein Identvideo mehr aufgezeichnet. Es wird durch eine vorangehender Messung vom VKS Select Programm im Falle einer Übertretung des zulässigen Sicherheitsabstand oder der Geschwindigkeit eine Verdachtsdatei angelegt in der die dann die notwendigen Beweisbilder hinterlegt werden. Eine Videoaufnahme vom Fahrer / Kennzeichen wird nicht mehr angefertigt. Somit werden nur Bilder von Betroffenen und nicht personenrelevante Bilder vonunbeteiligten Verkehrsteilnehmer generiert. Das VKS Select Software Modul darf gemäss PTB Zulassung seit dem 16.10.2008 im System VKS 3 Version 3.1 verwendet werden. Forschungsnachrichten der PTB -Elefantenrennen kann mit VKS zur Ahndung gebracht werden-
Herr Dr. Frank Märtens von der Fachbereich 1.3 Geschwindigkeitsmessgeräte der Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) berichtet in einem Beitrag, auf der PTB Webseite, ausführlich über die neuen Möglichkeiten des Abstands- und Geschwindigkeitmessgerätes VKS 3.0 -Version 3.1-. Dieses, am 16.10.2008 von der PTB zugelassene System, kann neben den Messungen von Abstands- und Geschwindigkeitsübertretungen, auch die zertifizierte Messung von Geschwindigkeitsdifferenzdelikten (Elefantenrennen) und deren Beweisführung durchführen. Näheres hierzu finden Sie unter dem Link: http://www.ptb.de/de/org/1/nachrichten1/2009/gesellschaft/geschwindigkeit.htm
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